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Urteilsfrist

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 578/03 vom 27.10.2003

Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 483/03 vom 18.08.2003

1. Wird mit der Verfahrensrüge eine Überscheitung der Frist zur Absetzung des Urteils geltend gemacht, bedarf es zumindest dann keines ausdrücklichen Vortrages, über wie viele Tage die Hauptverhandlung sich erstreckte. wenn die Revision erkennbar vom Regelfall des § 275 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StPO ausgeht.

2. Von der grundsätzlich zwingenden Anwesenheitspflicht des Angeklagten lässt die StPO nur in bestimmten und an konkrete gesetzliche Voraussetzungen geknüpfte Fällen Ausnahmen zu. Die Frage der Anwesenheit des Angeklagten steht nicht im Belieben des Tatrichters.

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