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OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 427/05 vom 23.06.2005

Rechtsgebiete:StPO, OWiG
Schlagworte:Urteilsbergündung, Ergänzung, abgekürztes Urteil
Stichwort:Urteilsbergündung
Leitsatz:Es entspricht gefestigter Rechtsprechung und verbreiteter Meinung in der Literatur, dass die nachträgliche Ergänzung eines Urteils im Straf- und im Bußgeldverfahren grundsätzlich nicht zulässig ist, und zwar auch nicht innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist des § 275 Abs. 1 S. 2 StPO, wenn es aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 427/05




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