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Urteilsbegründung

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, V R 16/05 vom 24.08.2006

1. Schließt ein Unternehmer mit einem anderen Unternehmer einen Kaufvertrag über den Bezug von Werbegeschenken, ist der Unternehmer auch dann Abnehmer (Leistungsempfänger), wenn der andere die Werbegeschenke vereinbarungsgemäß nicht unmittelbar an den Unternehmer, sondern an den Inhaber eines "Warenzertifikats" (Warengutscheins) als Beauftragten des Unternehmers übergibt und hierauf auf dem Gutschein ausdrücklich hingewiesen wurde. Eine derartige Gestaltung ist nicht rechtsmissbräuchlich.

2. Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Lieferungen, auf die eine Anzahlung geleistet wurde, setzt voraus, dass die Gegenstände der Lieferung zum Zeitpunkt der Anzahlung genau bestimmt sind.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ss 272/03 vom 28.10.2003

Die für das Urteil maßgebenden Feststellungen müssen von der persönlichen Überzeugung des Tatrichters von ihrer Richtigkeit getragen werden. Die Verpflichtung zum eigenen Urteil verletzt er dadurch, dass er seiner Entscheidung nicht die von ihm selbst in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen zugrunde legt, sondern die Auffassung anderer Personen oder Stellen ungeprüft übernimmt (hier: Wörtliche Übernahme früherer Entscheidungsgründe).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 228/03 vom 16.10.2003

1. Die Rüge unvorschriftsmäßiger Besetzung der Richterbank ist nicht verzichtbar.

2. Ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters liegt nicht schon bei unrichtiger Handhabung formaler Vorschriften über die Zuständigkeit vor, sondern erst dann, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Entscheidung bestimmend gewesen sind oder wenn sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist.

3. Für die Übertragung auf den Einzelrichter reicht es aus, dass der Geschäftsverteilungsplan des Spruchkörpers die Kriterien bestimmt, nach denen die Mitglieder des Spruchkörpers zuständig werden.

4. Die Begründungspflicht ist erst verletzt, wenn eine Begründung ganz unterblieben ist oder die beigefügten Gründe, dem Kernanliegen des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht mehr genügen, die tragenden Entscheidungsgründe knapp, aber verständlich zu vermitteln.

Davon kann erst ausgegangen werden, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 325/03 vom 08.10.2003

1. Wird der bislang nicht anwaltlich vertretene Asylbewerber zur mündlichen Verhandlung unmittelbar geladen, so muss die Ladung gegenüber dem neu hinzutretenden Rechtsanwalt nicht wiederholt werden. Gleiches gilt, wenn der schon bestellte Bevollmächtigte dem Gericht zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht bekannt war.

2. Die Urteilsbegründung verstößt nicht gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs, wenn sie nach § 77 Abs. 2 AsylVfG auf den angefochtenen Bundesamtsbescheid verweist, sofern im Klageverfahren nichts substanziell Neues vorgetragen worden ist.

3. Über den Verfahrensfehler des § 138 Nr. 3 VwGO kann nicht beanstandet werden, dass das Gericht Tatsachen unrichtig festgestellt oder gewürdigt hat.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 46.02 vom 15.08.2002

Sieht sich das Verwaltungsgericht nicht in der Lage, den Kläger im vereinfachten Verfahren nach § 14 Abs. 3 KDVG anzuerkennen, so genügt es, wenn sich die Gründe dafür aus dem Gesamtzusammenhang des Urteils hinreichend deutlich ergeben.

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