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Ursprünglich einbringungsgeborene GmbH-Anteile in der Veräußerungsgewinnbesteuerung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IX R 58/05 vom 24.06.2008

Rechtsgebiete:EStG, UmwStG
Schlagworte:Ursprünglich einbringungsgeborene GmbH-Anteile in der Veräußerungsgewinnbesteuerung - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Versteuerung nach § 17 EStG
Stichwort:Ursprünglich einbringungsgeborene GmbH-Anteile in der Veräußerungsgewinnbesteuerung
Leitsatz:1. Ursprünglich einbringungsgeborene Anteile an einer GmbH, die durch einen Antrag nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG entstrickt wurden, unterfallen der Besteuerung gemäß § 17 Abs. 1 EStG.

2. Veräußerungsgewinn nach § 17 Abs. 2 EStG in Bezug auf derartige Anteile ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis den gemeinen Wert der Anteile (§ 21 Abs. 2 Satz 2 UmwStG) übersteigt.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 58/05




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