JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > ursächlicher Zusammenhang zwischen Überschuldung und Kostenunterdeckung
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks, nicht kostendeckende Mieten, Überschuldung bei Gründung der DDR, ursächlicher Zusammenhang zwischen Überschuldung und Kostenunterdeckung, Erschütterung der Vermutung, unlautere Machenschaften, Nötigung, behördliches Verlangen eines Gesamtverzichts, Überschuldung des bebauten Grundstücks als Voraussetzung für unlautere Machenschaften. |
| Stichwort: | ursächlicher Zusammenhang zwischen Überschuldung und Kostenunterdeckung |
| Leitsatz: | 1. Die Verknüpfung der Genehmigung des Verzichts auf das Eigentum an einem bebauten Grundstück mit dem Verzicht auf weitere Grundstücke durch DDR-Organe stellt nur dann eine Nötigung im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG dar, wenn für das bebaute Grundstück die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 1 Abs. 2 VermG vorliegen. 2. Die zu § 1 Abs. 2 VermG bestehende Ursächlichkeitsvermutung der Kostenunterdeckung für die Überschuldung ist in der Regel nicht erschüttert, wenn das Grundstück trotz einer Überschuldung, die bereits bei Gründung der DDR vorlag, lange Zeit in gebrauchsfähigem Zustand gehalten werden konnte. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 31.00 | |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks, nicht kostendeckende Mieten, Überschuldung, Grundpfandrechte aus der Zeit vor Gründung der DDR, ursächlicher Zusammenhang zwischen Überschuldung und Kostenunterdeckung, Ursächlichkeit der Überschuldung für Eigentumsverzicht, Erschütterung der Vermutung, "Evas Haus". |
| Stichwort: | ursächlicher Zusammenhang zwischen Überschuldung und Kostenunterdeckung |
| Leitsatz: | Leitsätze: An dem erforderlichen wesentlichen Ursachenbeitrag der Niedrigmieten zur Überschuldung eines auch mit Grundpfandrechten aus der Zeit vor Gründung der DDR belasteten Grundstücks fehlt es jedenfalls dann nicht, wenn die Altlasten nur etwa ein Drittel des Grundstückswerts ausmachten und wenn der Eigentümer noch bis Anfang der 80er Jahre an dem Eigentum festgehalten hat. Der Umstand, daß der ehemalige Eigentümer des Grundstücks gegenüber den staatlichen Stellen der DDR bei dem Eigentumsverzicht als Begründung "Alters- und gesundheitliche Gründe" angegeben hat, ist auch dann, wenn der Eigentümer tatsächlich schwer krank war, nicht ohne weiteres geeignet, die grundsätzlich bestehende Vermutung zu erschüttern, daß die dauerhafte Überschuldung eines Grundstücks, deren sich der Eigentümer bewußt war, bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv der Eigentumsaufgabe war. Urteil des 8. Senats vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - I. VG Berlin vom 22. September 1998 - Az.: VG 16 A 15.94 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 25.99 | |
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