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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 PA 118/06 vom 21.11.2006

Rechtsgebiete:BestattG, BGB, Nds SOG
Schlagworte:Bestattung, Bestattungskosten, Bestattungspflicht, Einäscherung, Ersatzvornahme, Feuerbestattung, Kosten, Kosten der Ersatzvornahme, Prozesskostenvorschuss, Urne, Urnenbeisetzung
Stichwort:Urnenbeisetzung
Leitsatz:Veranlasst die nach § 8 Abs. 4 BestattG zuständige Behörde für den untätig gebliebenen vorrangig Bestattungspflichtigen die Feuerbestattung einer Leiche, so kann die Behörde zwar in der Regel unmittelbar die sofortige Einäscherung der Leiche in Auftrag geben. Sie darf aber vor Ablauf der Monatsfrist des § 9 Abs. 2 Satz 4 BestattG nicht auch die Urne beisetzen lassen, ohne zuvor den vorrangig Bestattungspflichtigen hierzu durch Bescheid aufgefordert zu haben.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 PA 118/06




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