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Urlaubskassenverfahren

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 402/06 vom 11.12.2006

Rechtsgebiete:BRTV/Bau, VTV/Bau
Schlagworte:Urlaubskassenverfahren, Urlaubsentschädigung, Geltendmachung
Stichwort:Urlaubskassenverfahren
Leitsatz:1. Der tarifliche Urlaubsentschädigungsanspruch des Arbeitnehmers gegen die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes ist auf Kalenderjahr befristet, das sich an das dem Urlaubsjahr folgende Kalenderjahr anschließt, und muss innerhalb dieses weiteren Kalenderjahres gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse geltend gemacht werden.

2. Die Bestimmung des § 15 Abs.2 VTV/Bau, wonach die Geltendmachung des Entschädigungsanpruch bei einem Rechtsstreit über die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Teilnahme am Urlaubskassenverfahren noch innerhalb eines Jahres nach dessen rechtskräftigem Abschluss erfolgen kann, greift nur dann ein, wenn es in dem Rechtsstreit um die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Teilnahme am Urlaubskassenverfahren (auch) für das Urlaubsjahr geht.

3. Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse trifft ohne entsprechende Aufforderung oder Bitte durch den Arbeitnehmer keine Verpflichtung, den Arbeitnehmer über einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber über die Teilnahme am Urlaubskassenverfahren und das Datum von dessen rechtskräftigem Abschluss zu informieren.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 402/06



BAG – Urteil, 9 AZR 154/04 vom 25.01.2005

Rechtsgebiete:AEntG, VTV
Schlagworte:Bauwirtschaft, Urlaubskassenverfahren, Betrieblicher Geltungsbereich
Stichwort:Urlaubskassenverfahren
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 154/04

BAG – Urteil, 9 AZR 261/99 vom 20.06.2000

Rechtsgebiete:BRTV-Bau, VTV, ZPO
Schlagworte:Urlaubskassenverfahren - Insolvenz des Bauarbeitgebers
Stichwort:Urlaubskassenverfahren
Leitsatz:Leitsätze:

1. Hat ein Bauarbeitgeber unrichtige Eintragungen in die Lohnnachweiskarte für das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft vorgenommen, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Berichtigung.

2. Hat der Arbeitnehmer für die Zeit eines vereinbarten Urlaubs Konkursausfallgeld erhalten, ist der Konkursverwalter berechtigt, den dem Arbeitnehmer zugeflossenen Betrag als gewährte Urlaubsvergütung in die Lohnnachweiskarte einzutragen.

Hinweise des Senats:
Kein Anspruch auf Berichtigung der Eintragungen in die Lohnnachweiskarte soweit der Anspruch auf Urlaubsvergütung auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangen ist.

Aktenzeichen: 9 AZR 261/99
Bundesarbeitsgericht 9. Senat
Urteil vom 20. Juni 2000
- 9 AZR 261/99 -

I. Arbeitsgericht
Essen
- 4 (3) Ca 2062/98 -
Urteil vom 16. September 1998

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 7 Sa 1791/98 -
Urteil vom 15. April 1999
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 261/99


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