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Urlaubskasse

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 368/07 vom 10.12.2007

Rechtsgebiete:AEntG, VTV/Bau
Schlagworte:selbständige Betriebsabteilung, Arbeitnehmerentsendung, Urlaubskasse
Stichwort:Urlaubskasse
Leitsatz:1. Es bestehen keine rechtliche Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber in den ab 01. Januar 2004 geltenden Fassungen von § 1 Abs.1 AEntG den Begriff des Betriebes und der selbständigen Betriebsabteilung durch Verweis auf die tarifliche Definition dieser Begriffe in den für allgemeinverbindlich erklärten tariflichen Bestimmungen des Baugewerbes über den fachlichen (betrieblichen) Geltungsbereich normiert hat.

2. Eine danach als selbständige Betriebsbabteilung geltende Gesamtheit von Arbeitnehmern, die außerhalb der stationären Betriebsstätte eines nicht von den Abschnitten I bis IV des § 1 Abs.2 VTV/Bau erfassten Betriebes bugewerbliche Arbeiten durchführt, liegt vor, wenn mehrere baugewerbliche Arbeitnehmer in koordinierter Form außerhalb der vom Betriebsinhaber zur Erreichung betrieblicher Zwecke unterhaltenen ortsfesten Einrichtung oder Anlage überwiegend bauliche Arbeiten verrichten. Eine Baustelle ist keine stationäre Betriebsstätte, wohl aber eine örtlich lokalisierbare Verwaltungseinheit.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 368/07



HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 725/06 vom 27.11.2006

Rechtsgebiete:BGB, StGB, BBiG, BBTV
Schlagworte:Berufsausbildung, Schadensersatz, Ausbildungsvergütungserstattung, Urlaubskasse
Stichwort:Urlaubskasse
Leitsatz:1. Vereinbaren Auszubildender und ausbildender Arbeitgeber, dass an den Auszubildenden keine Ausbildungsvergütung gezahlt werden soll, führt das nicht zur Nichtigkeit des Ausbildungsverhältnisses.

2. In einem solchen Fall kann die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) die Erstattungsleistungen für Ausbildungsvergütung, die sie in Unkenntnis fehlender Zahlung von Ausbildungsvergütung an den baugewerblichen Arbeitgeber gezahlt hatte, u.U. auch als Schadensersatz nach § 823 Abs.2 BGB iVm § 263 StGB vom ausbildenden Arbeitgeber zurückverlangen.

3. Nimmt der Auszubildende in einem solchen Fall an der überbetrieblichen Ausbildung teil, besteht kein Anspruch der ULAK auf Rückzahlung von erstatteten Kosten für die überbetriebliche Ausbildung.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 725/06

BAG – Urteil, 9 AZR 44/04 vom 25.01.2005

Rechtsgebiete:AEntG, VTV, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Bau - Urlaubskasse - betrieblicher Geltungsbereich
Stichwort:Urlaubskasse
Leitsatz:1. Eine in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage, die sich auf neues Vorbringen stützt, ist nur zulässig, wenn die Berücksichtigung der neuen Tatsachen nach § 67 ArbGG zugelassen ist.

2. Bis zum 31. Dezember 2003 waren nach § 1 AEntG die das Urlaubskassenverfahren regelnden allgemeinverbindlichen Tarifverträge des Baugewerbes auf Arbeitsverhältnisse entsandter Arbeitnehmer anwendbar, soweit in einem Betrieb oder in einer selbständigen Betriebsabteilung iSd. § 211 Abs. 1 SGB III zumindest überwiegend baugewerbliche Leistungen erbracht wurden. Zusätzlich mussten die Voraussetzungen des Geltungsbereichs der Tarifverträge des Baugewerbes erfüllt sein. Mit der zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Neuregelung ist die Erweiterung des Betriebsbegriffs im AEntG entfallen. § 1 Abs. 1 Satz 1 AEntG verweist jetzt auf den im fachlichen Geltungsbereich der allgemeinverbindlichen Tarifverträge verwandten Betriebsbegriff.

3. Die Erstreckung nach § 1 Abs. 1 AEntG findet nur statt, soweit die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt sind. Fällt ein Betrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich der am 17. Januar 2000 mit Wirkung vom 1. Juni 1999 eingeführten Einschänkungen der Allgemeinverbindlichkeit, ist das Urlaubskassenverfahren auf Arbeitsverhältnisse der dem Betrieb zuzuordnenden Arbeitnehmer nicht anwendbar.

4. Die im Anhang der Allgemeinverbindlicherklärung enthaltene Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit für Betriebe der Metallindustrie stellt allein auf die fachliche Ausrichtung von Betrieben, nicht auf die selbständiger Betriebsabteilungen ab.

5. Die Vorschrift des § 1 Abs. 4 AEntG ist zum 1. Januar 2004 aufgehoben worden. Sie kann auch für Zeiträume davor nicht mehr angewandt werden.

6. Die Eintragung einer Zweigniederlassung in das Handelsregister begründet nach § 15 Abs. 3 HGB ein Vertrauen Dritter dahingehend, dass die Niederlassung tatsächlich selbständig geführt wird.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 44/04


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