JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Urlaubsgewährung durch Freistellungserklärung im Aufhebungsvertrag
| Rechtsgebiete: | BGB, BUrlG |
| Schlagworte: | Urlaubsgewährung durch Freistellungserklärung im Aufhebungsvertrag |
| Stichwort: | Urlaubsgewährung durch Freistellungserklärung im Aufhebungsvertrag |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Eine in einem Aufhebungsvertrag enthaltene Klausel, nach der alle gegenseitigen Forderungen erledigt sind, bewirkt nicht das Erlöschen des gekürzten Vollurlaubsanspruchs nach § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG. 2. Die Urlaubsgewährung nach § 7 Abs. 1, 2 BUrlG setzt voraus, daß der Arbeitgeber hinreichend erkennbar macht, er befreie den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht, um den Urlaubsanspruch zu erfüllen. Deshalb ist der Schluß unzulässig, daß mit einer im Aufhebungsvertrag vereinbarten Freistellung stets die Erfüllung des Urlaubsanspruchs verbunden ist. Aktenzeichen: 9 AZR 43/97 Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 09. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - I. Arbeitsgericht Köln - 8 Ca 10427/94 - Urteil vom 23. November 1995 II. Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 416/96 - Urteil vom 20. November 1996 |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 43/97 | |
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