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Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 137/02 vom 15.04.2003

Rechtsgebiete:EG, Richtlinie 92/85, Richtlinie 96/34 Anhang, BErzGG, MuSchG, MTV
Schlagworte:Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs
Stichwort:Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs
Leitsatz:1. Nach § 12 Ziff. 6 des Manteltarifvertrages für das Bäckerhandwerk in Nordrhein-Westfalen und Teile von Rheinland-Pfalz idF vom 26. März 1999 mindert sich der Anspruch auf das tarifliche Urlaubsgeld anteilmäßig für die Zeiten des Erziehungsurlaubs. Das gilt auch für die Zeiten der Beschäftigungsverbote wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG, soweit die Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) nicht unterbrochen wird.

2. Diese tarifliche Minderungsvorschrift verstößt nicht gegen Art. 141 EG (ex Art. 119 EGV), Art. 11 Nr. 2 der Richtlinie 92/85, oder § 2 Abs. 6 des Anhangs der Richtlinie 96/34 des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von der UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub. Das Europäische Gemeinschaftsrecht verbietet es dem Arbeitgeber nicht, bei der Bemessung von Sonderzuwendungen Zeiten der Elternzeit anteilig leistungsmindernd zu berücksichtigen.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 137/02




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