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Urlaubsentgelt

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 11 Sa 974/08 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:TVG
Schlagworte:Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung
Stichwort:Urlaubsentgelt
Leitsatz:Die Entscheidung befasst sich mit Urlaubsentgelt- sowie Restansprüchen auf Entgeltfortzahlung eines Arbeitnehmers, der die vom Arbeitgeber vorgenommene Berechnung der pro Urlaubstag bzw. Arbeitsunfähigkeitstag zu zahlenden Vergütung auf kalendertäglicher Basis, also Jahresvergütung geteilt durch 364 Kalendertage, beanstandet. Der in diesem Zusammenhang zur Anwendung kommende Tarifvertrag verteilt die Wochenarbeitszeit nicht auf Arbeitstage auf, sondern sieht ein Schichtmodell mit regelmäßig unbezahlten Freischichten vor und sieht sowohl für die urlaubstägliche wie auch für die krankheitstägliche Vergütung den Betrag von Jahresvergütung geteilt durch 364 Kalendertage vor.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 974/08



BAG – Urteil, 10 AZR 834/08 vom 06.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO, GmbHG, KSchG, BUrlG, BGB
Schlagworte:Pfändung, Schadensersatz als Arbeitseinkommen
Stichwort:Urlaubsentgelt
Leitsatz:Ist das Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, erfasst der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, wenn dieser seine Nachweispflicht verletzt hat, Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers deshalb aufgrund einer tariflichen Ausschlussfrist verfallen sind und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Schadensersatz in Höhe der verfallenen Vergütungsansprüche zu leisten hat.
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 834/08

BAG – Urteil, 5 AZR 629/08 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:MTV für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen
Schlagworte:Regelarbeitszeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen
Stichwort:Urlaubsentgelt
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 629/08

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 5 TaBV 23/08 vom 19.08.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, MTV, BurlG, EFZG
Schlagworte:Sachverständiger, Tarifvertrag, Abrechnung, Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, Verstoß gegen BUrlG
Stichwort:Urlaubsentgelt
Leitsatz:1. Es zählt nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, ob die durch den Arbeitgeber nach § 16 MTV des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein unstreitig tarifgerecht erfolgte Abrechnung des Urlaubsentgelts mit den gesetzlichen Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes in Einklang steht.

2. Das Überwachungsrecht nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bezieht sich auf die Durchführung der Rechtsnorm (hier: § 16 MTV n.F.), nicht aber darauf, ob die Rechtsnorm ihrerseits gegen höherrangiges Recht (hier: § 12 BurlG) verstößt. Das Überwachungsrecht besteht gegenüber dem Arbeitgeber, der die Rechtsnorm (hier: § 16 MTV n.F.) zu beachten hat, nicht jedoch gegenüber dem Normgeber (hier: den Tarifvertragsparteien), der die Rechtsnorm erlassen hat.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 5 TaBV 23/08


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