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Urlaubsabgeltung nach Erziehungsurlaub

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 267/96 vom 21.10.1997

Rechtsgebiete:BErzGG, BUrlG
Schlagworte:Urlaubsabgeltung nach Erziehungsurlaub
Stichwort:Urlaubsabgeltung nach Erziehungsurlaub
Leitsatz:Leitsatz:

Ist der Urlaubsanspruch vor dem Beginn des Erziehungsurlaubs nicht vollständig erfüllt worden, so hat der Arbeitgeber nach § 17 Abs. 2 BErzGG den Resturlaub nach dem Ende des Erziehungsurlaubs im laufenden oder spätestens im folgenden Urlaubsjahr zu gewähren. Der so übertragene Urlaub verfällt auch dann mit Ablauf des nächsten Urlaubsjahres, wenn der Urlaub wegen der Inanspruchnahme eines zweiten Erziehungsurlaubs nicht genommen werden konnte.

Aktenzeichen: 9 AZR 267/96
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 21. Oktober 1997
- 9 AZR 267/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 31. Oktober 1995
Oberhausen - 3 Ca 1855/95 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 05. März 1996
Düsseldorf - 16 Sa 1588/95 -
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 267/96




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