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Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 983/07 vom 24.03.2009

Rechtsgebiete:EG, Richtlinie 2003/88/EG, Richtlinie 93/104/EG, Richtlinie 92/85/EWG, GG, WRV, ArbGG, BEEG, BErzGG, BGB, BUrlG, ZPO, KAVO
Schlagworte:Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Stichwort:Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Leitsatz:Der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 983/07



LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 944/08 vom 26.01.2009

Rechtsgebiete:BUrlG
Schlagworte:Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Stichwort:Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Leitsatz:Zum Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 944/08

BAG – Urteil, 9 AZR 797/98 vom 09.11.1999

Rechtsgebiete:BUrlG, TV AL II
Schlagworte:Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Stichwort:Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Tarifvertragsparteien sind nicht gehindert, abweichend von § 7 Abs. 4 BUrlG zugunsten fortdauernd arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer zu vereinbaren, daß bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaubsanspruch vom Arbeitgeber abzugelten ist (vgl. BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 601/96 - nv. und 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - BAGE 77, 291).

2. Den urlaubsrechtlichen Bestimmungen des § 33 TV AL II (Frz) kann kein von § 7 Abs. 4 BUrlG abweichender Regelungswille der Tarifvertragsparteien zugunsten von dauerhaft arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmern entnommen werden.

Aktenzeichen: 9 AZR 797/98
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 9. November 1999
- 9 AZR 797/98 -

I. Arbeitsgericht
Karlsruhe
- 10 Ca 301/96 -
Urteil vom 7. März 1997

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg (Mannheim)
- 12 Sa 77/97 -
Urteil vom 12. August 1998
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 797/98


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