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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUrlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder 

Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 9 AZR 261/01 vom 20.08.2002

1. Von der beruflichen Tätigkeit freigestellte Betriebsratsmitglieder sind verpflichtet, sich während der betriebsüblichen Arbeitszeit der Erfüllung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben zu widmen. Für sie gelten die Urlaubsregelungen, die anzuwenden wären, wenn sie nicht freigestellt wären.

2. Der MTV für den saarländischen Einzelhandel 1996 bezeichnet die Urlaubsdauer in Werktagen und in Arbeitstagen. Beide Angaben dienen der Klarstellung, welche Urlaubsdauer bei Verteilung der Wochenarbeitszeit auf fünf Tage oder sechs Tage maßgeblich sein soll.

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