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Urkunde

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 W 45/09 vom 11.08.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Internet, Internetprovider, Provider, Server, Kinderpornografie, Pornografie, Sperrung, Zugangserschwerung, Urkunde, Vorlage
Stichwort:Urkunde
Leitsatz:1. Die Anordnung der Vorlegung von Urkunden an einen Dritten ist im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht möglich, weil das Gebot der Glaubhaftmachung den Antragsteller auf präsente Beweismittel beschränkt (§§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 2 ZPO).

2. Die Unterlassung der Erschwerung des Zugangs zu bestimmten Seiten im Internet (hier solche mit kinderpornografischen Inhalten) kann im Wege der einstweiligen Verfügung von einem Internetprovider jedenfalls dann nicht verlangt werden, wenn dadurch eine konkrete Gefahr der Erschwerung des Zugangs zu eigenen Seiten mit nicht verbotenem Inhalt nicht begründet wird.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 W 45/09



BAG – Urteil, 3 AZR 501/07 vom 02.07.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Auslegung einer Versorgungszusage, vertragliche Unverfallbarkeit
Stichwort:Urkunde
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 501/07

BAG – Urteil, IX R 46/08 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:EStG, FGO
Schlagworte:Fehlerhafte Gesamtwürdigung bei Darlehens-Verträgen zwischen nahe stehenden Personen bei Einbeziehen eines unergiebigen Beweisanzeichens
Stichwort:Urkunde
Leitsatz:1. Halten nahe Angehörige zivilrechtliche Formerfordernisse nicht ein, spricht dies im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung des Vertrages indiziell gegen den vertraglichen Bindungswillen (Bestätigung der BFH-Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, und vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409).

2. Die Gesamtwürdigung mehrerer Beweisanzeichen ist insgesamt fehlerhaft, wenn das FG aus einem Indiz, das es in seine Gesamtbetrachtung einbezieht, den falschen Schluss zieht.
Volltext: BAG - Urteil, IX R 46/08

BAG – Urteil, 2 AZR 296/07 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG
Schlagworte:Betriebsbedingte Kündigung, Namensliste
Stichwort:Urkunde
Leitsatz:In eine Namensliste eines Interessenausgleichs nach § 1 Abs. 5 KSchG dürfen ausschließlich Arbeitnehmer aufgenommen werden, die aus der eigenen Sicht der Betriebsparteien aufgrund der dem Interessenausgleich zugrunde liegenden Betriebsänderung zu kündigen sind.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 296/07


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