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Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 3866/08 vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:UrhG
Stichwort:Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
Leitsatz:Zum Pflichtenkreis der GEMA im Verhältnis zum Berechtigten im Rahmen von Berechtigungsverträgen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3866/08



BGH – Urteil, I ZR 23/06 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:UrhG, BGB
Stichwort:Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
Leitsatz:a) In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S. des § 14 UrhG, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden.

b) Komponisten räumen der GEMA zwar nicht mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996, wohl aber mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung der Jahre 2002 oder 2005 sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung ihrer Musikwerke als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind. Wird das Musikwerk so zum Klingelton umgestaltet, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war (§ 39 UrhG), bedarf es für die Nutzung eines Musikwerks als Klingelton lediglich einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers.

c) Die zwischen der GEMA und den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge können nicht durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung der GEMA einseitig geändert werden. Die Bestimmung des § 6 lit. a Abs. 2 des GEMA-Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996 ("Beschließt die Mitgliederversammlung in Zukunft Abänderungen des Berechtigungsvertrages, so gelten auch diese Abänderungen als Bestandteil des Vertrages.") ist unwirksam, weil sie die Berechtigten unangemessen benachteiligt.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 23/06

BGH – Urteil, I ZR 135/00 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:UrhG (2003), UrhWG
Stichwort:Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
Leitsatz:a) Für die Beurteilung der Angemessenheit eines von einer Verwertungsgesellschaft aufzustellenden Tarifs, der eine Zweitverwertung betrifft, sind die Auswirkungen dieser Zweitverwertung auf die Primärverwertung zu berücksichtigen.

b) Stellt sich bei der gerichtlichen Prüfung der Angemessenheit eines Tarifs heraus, daß die Höhe der vorgesehenen Vergütung unangemessen ist, ist sie auf das angemessene Maß zu reduzieren. Auf einen anderen, eine ähnliche Nutzung betreffenden Tarif ist nur zurückzugreifen, wenn eine solche Reduktion auf das angemessene Maß nicht in Betracht kommt.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 135/00

BGH – Urteil, I ZR 1/00 vom 13.06.2002

Rechtsgebiete:UrhWG, UrhG
Stichwort:Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
Leitsatz:a) Der Beitrag eines Mischtonmeisters zum Klangbild eines Filmwerkes kann eine urheberrechtlich schutzfähige Leistung sein und ihm die Rechtsstellung eines Miturhebers des Filmwerkes verschaffen.

b) Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Verwertungsgesellschaft verpflichtet ist, die Rechte und Ansprüche eines Mischtonmeisters wahrzunehmen.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 1/00


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