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Urheberrechtliche Vergütungspflicht des Inhabers eines Kopierladens bei Ausschluss der Selbstbedienung und Anweisung einer Vervielfältigung von ausschließlich urheberrechtlich nicht geschützten Werken

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, I ZR 62/06 vom 20.11.2008

Rechtsgebiete:UrhG
Schlagworte:Urheberrechtliche Vergütungspflicht des Inhabers eines Kopierladens bei Ausschluss der Selbstbedienung und Anweisung einer Vervielfältigung von ausschließlich urheberrechtlich nicht geschützten Werken, Durchsetzungspflicht der den Verwertungsgesellschaften zustehenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen mittels eines Inkassounternehmens gem. § 54h Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Stichwort:Urheberrechtliche Vergütungspflicht des Inhabers eines Kopierladens bei Ausschluss der Selbstbedienung und Anweisung einer Vervielfältigung von ausschließlich urheberrechtlich nicht geschützten Werken
Leitsatz:a) Der Inhaber eines Kopierladens hat die nach § 54a Abs. 2, § 54d Abs. 2 UrhG (F: 25.7.1994) geschuldete urheberrechtliche Vergütung für das Betreiben von Fotokopiergeräten grundsätzlich auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn er eine Selbstbedienung durch Kunden ausgeschlossen und seine Angestellten angewiesen hat, nur urheberrechtlich nicht geschützte Werke zu vervielfältigen.

b) Verwertungsgesellschaften dürfen sich zur Geltendmachung der nach § 54h Abs. 1 UrhG nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche eines Inkassounternehmens bedienen.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 62/06




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