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Unzuverlässigkeit

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 PA 95/09 vom 29.07.2009

Rechtsgebiete:RettAssG
Schlagworte:Berufsbezeichnung, geschützte, Betrug, Bewährung, Heilhilfsberuf, Rettungsassistent, Unzuverlässigkeit, Urkundenfälschung, Verbraucherinsolvenzverfahren, Zuverlässigkeit
Stichwort:Unzuverlässigkeit
Leitsatz:Zur Unzuverlässigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Rettungsassistentengesetzes eines wegen Urkundenfälschung und vielfachen Betruges zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilten, sich im Verbraucherinsolvenzverfahrens befindlichen Antragstellers.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 PA 95/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 ME 59/08 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:SchfG
Schlagworte:Bestellung, Bezirksschornsteinfegermeister, Kehrbuch, Unzuverlässigkeit, Widerruf
Stichwort:Unzuverlässigkeit
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 ME 59/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 53/08 vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:BGB, GewO
Schlagworte:BGB-Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gewerbeuntersagung, Personengesellschaft, Rechtsfähigkeit, Unzuverlässigkeit
Stichwort:Unzuverlässigkeit
Leitsatz:Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist trotz ihrer partiellen Rechtsfähigkeit (vgl. BGHZ 146, 341) nicht selbst Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung und kann deshalb nicht Adressat einer Gewerbeuntersagung sein.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 53/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 PA 190/07 vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:BZRG, GewO
Schlagworte:Bundeszentralregister, Eintragungen, Maßgeblicher Zeitpunkt, Regelvermutung, Straftaten, Tilgung, Tilgungsfrist, Unzuverlässigkeit, Verurteilungen, Verwertung, Verwertungsverbot, Wiedergestattung, Zeitpunkt, maßgeblicher, Zuverlässigkeit
Stichwort:Unzuverlässigkeit
Leitsatz:Im Verfahren auf Wiedergestattung des Gewerbes nach § 35 Abs. 6 GewO richtet sich die Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister - vorbehaltlich des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG - nach § 51 Abs. 1 BZRG. Es besteht kein Anlass, die spezialgesetzlichen Regelvermutungsfristen für einzelne Gewerbe in §§ 33 c Abs. 2 Satz 2, 33 d Abs. 3 Satz 2, 33 i Abs. 2 Nr. 1 sowie §§ 34 b Abs. 4 Nr. 1, 34 c Abs. 2 Nr. 1 GewO in Abweichung von den im Bundeszentralregistergesetz geregelten Tilgungs- und Verwertungsfristen (§§ 45 ff., 51 BZRG) zu verallgemeinern und gleichsam in eine Zuverlässigkeitsvermutung umzukehren.

Ob und inwieweit ein längere Zeit zurückliegendes strafrechtliches Fehlverhalten des Antragstellers die Annahme andauernder Unzuverlässigkeit rechtfertigt, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung der Richtigkeit der behördlichen Prognoseentscheidung ist - anders als grundsätzlich in Gewerbeuntersagungsverfahren - nicht der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, sondern der der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 PA 190/07


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