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Unzuständigkeit Einigungsstelle

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LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 1 TaBV 63/07 vom 02.08.2007

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Unzuständigkeit Einigungsstelle, Zahl der Beisitzer
Stichwort:Unzuständigkeit Einigungsstelle
Leitsatz:Der pauschale Hinweis eines Betriebspartners, es gehe um eine Betriebsänderung, bei der die Erarbeitung eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans anstehe, genügt nicht für eine gerichtlich durchsetzbare Erhöhung der Regelbesetzung von zwei Beisitzern auf jeder Seite in der einzurichtenden Einigungsstelle. Die Erforderlichkeit des zusätzlichen Aufwands weiterer Einigungsstellenmitglieder ist anhand konkreter Tatsachen zu begründen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 1 TaBV 63/07




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