JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > unzuständiges Gericht
| Rechtsgebiete: | GVG |
| Schlagworte: | PKH-Antrag, unzuständiges Gericht, Verwaltungsrechtsweg, Verweisung |
| Stichwort: | unzuständiges Gericht |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 D 7/09 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Anwaltskosten, unzuständiges Gericht, Erstattung |
| Stichwort: | unzuständiges Gericht |
| Leitsatz: | Nach § 12 a Abs. 1 Satz 3 ArbGG gilt Satz 1 nicht für Kosten, die dem Beklagten dadurch entstehen, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen hat. Für die Kosten ist die Erstattung vielmehr durch § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG i. V. m. § 91 ZPO geregelt. § 12 a Abs. 1 Satz 3 ArbGG ist nicht zu entnehmen, dass erstattungsfähig nur sei die Differenz zwischen den Kosten, die dem Beklagten im Rechtsstreit tatsächlich entstanden sind und denjenigen, die ihm bei sofortiger Anrufung des zuständigen Gerichts entstanden wären. Diese Rechtsauffassung hat den Wortlaut der Norm gegen sich. § 12 a Abs. 1 Satz 3 ArbGG spricht nicht von "Mehrkosten", sondern von Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen hat (ebenso BAG, Beschluss v. 01.11.2004 - 3 AZB 10/04, NZA 2005, 429). |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 8 Ta 377/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Arrestanspruch, Arrestgrund, unzuständiges Gericht, Schadensersatz, abgestufte Darlegungs- und Beweislast, Substanziierung |
| Stichwort: | unzuständiges Gericht |
| Leitsatz: | 1. Macht der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch mit der Begründung geltend, dieser habe Barbeträge von Kunden (hier aus Autoverkäufen) entgegengenommen und nicht abgeführt, so gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast: Der Arbeitgeber hat zunächst darzulegen, welchen konkreten Betrag der Arbeitnehmer aus welchem Rechtsgeschäft von welchem Kunden erhalten hat. Der Arbeitnehmer als Sachnäherer hat dann substanziiert darzulegen, was mit diesem Geld geschehen ist. Diese Einlassungen sind sodann vom Arbeitgeber zu widerlegen. 2. Erlässt ein unzuständiges Gericht einen dinglichen Arrest und verweist es den Rechtstreit an das zuständige Gericht, so ist der Arrest nicht schon deshalb aufzuheben und ggf. neu zu erlassen, weil der Arrest zunächst durch ein unzuständiges Gericht erlassen wurde. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 11 Sa 189/05 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unzuständiges Gericht, Eingang, Weiterleitung, außerordentliche Maßnahmen |
| Stichwort: | unzuständiges Gericht |
| Leitsatz: | Ein mit einer Rechtsmittelschrift angegangenes Gericht ist im Fall der Unzuständigkeit dieses Gerichts aufgrund seiner prozessualen Fürsorgepflicht jedenfalls dann zum Ergreifen außerordentlicher Maßnahmen, wie z.B. der Übermittlung einer Rechtsmittelschrift per Telefax an das zuständige Gericht, verpflichtet, wenn sich der Eingabe neben dem korrekten Adressaten sogleich entnehmen lässt, dass der Ablauf der Rechtsmittelfrist unmittelbar bevorsteht und anderenfalls deren Versäumung droht. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 164/03 | |
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