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unzuständiger Sozialhilfeträger

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THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 76/04 vom 26.05.2004

Rechtsgebiete:SGB I, BSHG, SGB X, FKPG
Schlagworte:Abtretung, gewillkürte Prozessstandschaft, gewöhnlicher Aufenthalt, Heimaufnahme, örtliche Zuständigkeit, unzuständiger Sozialhilfeträger, vorläufige Leistung, Kostenerstattung, Ausschlussfrist, Anmeldung
Stichwort:unzuständiger Sozialhilfeträger
Leitsatz:1. § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X bildet eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Kostenerstattung im Falle des Zuständigkeitswechsels nach einer Gesetzesänderung; der Anspruch wird durch § 103 Abs. 1 S. 1 BSHG n. F. nicht ausgeschlossen und geht §§ 102, 105 SGB X vor.

2. Der Anspruch nach § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X muss innerhalb der Ausschlussfrist des § 111 SGB X geltend gemacht werden.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 76/04




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