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unzureichende Bearbeitung von Schwerbehindertenverfahren

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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, LBGH A 11625/06.OVG vom 23.05.2007

Rechtsgebiete:HeilBG, SGB X, ZPO, BOÄ
Schlagworte:Arzt, Berufspflicht, Berufspflichtverletzung, unzureichende Bearbeitung von Schwerbehindertenverfahren, Amt für Soziale Angelegenheiten, verspätete Vorlage von Befund- und Behandlungsberichten
Stichwort:unzureichende Bearbeitung von Schwerbehindertenverfahren
Leitsatz:Ein Arzt, der Anfragen des Amtes für Soziale Angelegenheiten in Schwerbehindertenverfahren nicht beantwortet oder angeforderte Befund- und Behandlungsberichte nicht in angemessener Zeit vorlegt, verletzt seine Berufspflichten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, LBGH A 11625/06.OVG




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