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Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NUERNBERG – Beschluss, 2 TaBV 45/05 vom 17.10.2006

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Stichwort:Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Leitsatz:Ob ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht, ist unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden. Dabei kann ein tarifvertraglicher Anspruch auf befristete Übernahme in ein Arbeitsverhältnis von Bedeutung sein.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 2 TaBV 45/05




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