JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses.
| Rechtsgebiete: | EV Anlage I, Gesetz über d. Vereinheitlichung d. Berliner Landesrechts F. 1991 |
| Schlagworte: | Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -, Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses. |
| Stichwort: | Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses. |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Im Sinne der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 des Einigungsvertrages war jemand "für" das Ministerium für Staatssicherheit tätig, wenn er bewußt und final diese Organisation unterstützt hat. 2. Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - <BVerwGE 108, 64> und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - <BVerwGE 109, 59>). Urteil des 2. Senats vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - I. VG Berlin vom 31.08.1995 - Az.: VG 7 A 270.94 - II. OVG Berlin vom 30.06.1998 - Az.: OVG 4 B 73.95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 2.99 | |
| Rechtsgebiete: | EV Anlage I |
| Schlagworte: | Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -, Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses. |
| Stichwort: | Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses. |
| Leitsatz: | Leitsatz: Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem Beamten, der inoffizieller Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit war, unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - <jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen>). Urteil des 2. Senats vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 32.98 - I. VG Dresden vom 22.04.1998 - Az.: VG 2 K 63/96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 32.98 | |
| Rechtsgebiete: | EV Anlage I |
| Schlagworte: | Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -, Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses. |
| Stichwort: | Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses. |
| Leitsatz: | Leitsatz: Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem Beamten, der inoffizieller Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit war, unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - <jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen>). Urteil des 2. Senats vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - I. VG Dresden vom 22.04.1998 - Az.: VG 2 K 2545/96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 33.98 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EV, BRRG, BG LSA |
| Schlagworte: | Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -, Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses. |
| Stichwort: | Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses. |
| Leitsatz: | Leitsätze: Im Sinne des EV Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 war jemand für das Ministerium für Staatssicherheit MfS tätig, wenn er bewußt und final diese Organisation aktiv unterstützt hat. Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfange verwaltungsgerichtlicher Kontrolle und ist auf der Grundlage einer einzelfallbezogenen, auf die Eignung abstellenden Würdigung zu beurteilen. Die Entlassung des Beamten auf Probe ist keine Ermessensentscheidung. Urteil des 2. Senats vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - I. VG Dessau vom 28.09.1994 - Az.: VG 2 A 122/93 - II. OVG Magdeburg vom 29.01.1997 - Az.: OVG 3 L 175/94 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 26.97 | |
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