JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Unzulässigkeit einer Duldungs- oder Unterlassungszwangsvollstreckung gemäß § 890 ZPO nach Erledigung des dem Vollstreckungstitel vorangegangenen Verfahrens
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Unzulässigkeit einer Duldungs- oder Unterlassungszwangsvollstreckung gemäß § 890 ZPO nach Erledigung des dem Vollstreckungstitel vorangegangenen Verfahrens |
| Stichwort: | Unzulässigkeit einer Duldungs- oder Unterlassungszwangsvollstreckung gemäß § 890 ZPO nach Erledigung des dem Vollstreckungstitel vorangegangenen Verfahrens |
| Leitsatz: | 1. Die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien führt zum Wegfall eines bereits erlassenen Urteils mit Wirkung von Anfang an. 2. Bei einem aufgrund dieses Titels anhängigen Verfahrens nach § 890 ZPO tritt keine Erledigung ein, vielmehr ist der Antrag nunmehr als unzulässig zurückzuweisen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 105/02 | |
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