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Unzulässigkeit der Klage

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 24 ZB 06.50 vom 03.04.2006

Rechtsgebiete:VwGO, GG
Schlagworte:Antrag auf Zulassung der Berufung, Videoüberwachung einer gemeindlichen Einrichtung, Vorbeugende Unterlassungsklage, Besonderes Rechtsschutzinteresse, Unzulässigkeit der Klage, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Keine beachtlichen Beeinträchtigungen
Stichwort:Unzulässigkeit der Klage
Leitsatz:1. Droht die Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen durch tatsächliches Verwaltungshandeln, besteht die Möglichkeit, hiergegen im Wege der vorbeugenden Unterlassungsklage Rechtsschutz zu erlangen, wenn die Beeinträchtigung von relevantem Gewicht ist und ein weiteres Zuwarten mit nicht zumutbaren Nachteilen verbunden wäre.

2. Eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen Realakte scheidet grundsätzlich dann aus, wenn die mögliche Verletzung grundrechtlich geschützter Positionen nur dadurch eintreten kann, dass der Betroffene selbst die Beeinträchtigung bewusst und willentlich herbeiführt. In solchen Fällen ist es dem Betroffenen in der Regel zumutbar, durch eigenes Verhalten die Grundrechtsbeeinträchtigung auszuschließen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 24 ZB 06.50




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