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Unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechtes nach § 3 Abs. 1 FernAbsG für elektronische Bauteile

Entscheidungen der Gerichte




OLG-DRESDEN – Urteil, 8 U 1535/01 vom 23.08.2001

Rechtsgebiete:FernAbsG
Schlagworte:Unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechtes nach § 3 Abs. 1 FernAbsG für elektronische Bauteile
Stichwort:Unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechtes nach § 3 Abs. 1 FernAbsG für elektronische Bauteile
Leitsatz:Elektronische Bauteile wie RAM-Bausteine, Motherboards und Speichermedien sind keine im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG aufgrund ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung nicht geeigneten Waren. Ein Ausschluss des Widerrufsrechtes nach dem Fernabsatzgesetz für diese Waren in AGB für Verbraucher verstößt gegen §§ 5 Abs. 1, 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG und ist daher unzulässig.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 8 U 1535/01




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