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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUunzulässige Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken 

unzulässige Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 196/05 vom 14.12.2005

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Wohnungseigentumsrecht, unzulässige Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken
Stichwort:unzulässige Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken
Leitsatz:1. Die Bezeichnung von Teileigentumsräumen in der Teilungserklärung als "Keller" enthält eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter.

2. Die Wohnnutzung eines Teileigentums mit der Zweckbestimmung "Keller" stört grundsätzlich mehr als die bestimmungsgemäße Nutzung und muss von den übrigen Wohnungseigentümern deshalb nicht geduldet werden.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 196/05




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