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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUnwirksamkeit einer Heimfallklausel in Erbbaurechtsvertrag) 

Unwirksamkeit einer Heimfallklausel in Erbbaurechtsvertrag)

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 4 U 9438/00 vom 27.11.2001

Rechtsgebiete:AGBG
Schlagworte:Unwirksamkeit einer Heimfallklausel in Erbbaurechtsvertrag)
Stichwort:Unwirksamkeit einer Heimfallklausel in Erbbaurechtsvertrag)
Leitsatz:1. Eine Klausel in einem Erbbaurechtsvertrag, nach der der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht auf Verlangen des Grundstückseigentümers auf diesen oder auf einen von diesem bezeichneten Dritten zu übertragen hat, wenn die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung angeordnet und nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben wird, beeinträchtigt den Erbbauberechtigten wegen der knappen zeitlichen Begrenzung unangemessen, wenn es sich um eine ehemalige Heimstätte handelt. Diese Klausel ist nach § 9 AGBG insgesamt unwirksam.

2. Ein ergänzende Vertragsauslegung führt dazu, daß ein Heimfallanspruch nach seiner Ausübung unter der auflösenden Bedingung steht, daß das Zwangsversteigerungsverfahren vor der Zwangsversteigerung aufgehoben wird.

3. Das Festhalten an dem Heimfallanspruch nach Aufhebung des Zwangsversteigerungverfahrens kann unabhängig davon eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 4 U 9438/00




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