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Unwirksamkeit einer Befristungsabrede

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 5 Sa 1535/03 vom 20.04.2004

Rechtsgebiete:LPVG NW, BeschFG
Schlagworte:Unwirksamkeit einer Befristungsabrede, Mitbestimmung des Personalrats
Stichwort:Unwirksamkeit einer Befristungsabrede
Leitsatz:Der Personalrat hat nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen mitzubestimmen.

Teilt der öffentliche Arbeitgeber dem Personalrat zwar die Tatsache der beabsichtigten Befristung und deren Dauer, nicht aber deren Sachgrund mit, ist die Befristungsabrede unwirksam.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 5 Sa 1535/03




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