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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUnwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsbedingungen wegen fehlerhafter Personalratsanhörung (§ 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW) 

Unwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsbedingungen wegen fehlerhafter Personalratsanhörung (§ 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW)

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LAG-HAMM – Urteil, 5 Sa 1853/01 vom 16.04.2002

Rechtsgebiete:LPVG NW
Schlagworte:Unwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsbedingungen wegen fehlerhafter Personalratsanhörung (§ 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW)
Stichwort:Unwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsbedingungen wegen fehlerhafter Personalratsanhörung (§ 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW)
Leitsatz:Der Personalrat hat nicht nur bei der Befristung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch bei der befristeten Erhöhung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW.

Die vereinbarte Befristung ist nicht nur bei unterbliebener, sondern auch bei fehlerhafter Personalratsanhörung nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW unwirksam.

Dies gilt insbesondere auch bei unrichtiger Erläuterung des sachlichen Grundes (hier zur Vertretung).
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 5 Sa 1853/01




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