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Unwirksamkeit der in einem "Scheinarbeitsvertrag" erfolgten Befristung wegen saisonbedingten Mehrbedarfs

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1524/07 vom 16.01.2008

Rechtsgebiete:TzBfG, BGB, KSchG
Schlagworte:Unwirksamkeit der in einem "Scheinarbeitsvertrag" erfolgten Befristung wegen saisonbedingten Mehrbedarfs - Kündigungsvollmacht eines Filialleiters - Anrechnung früherer Saisonbeschäftigungen auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG
Stichwort:Unwirksamkeit der in einem "Scheinarbeitsvertrag" erfolgten Befristung wegen saisonbedingten Mehrbedarfs
Leitsatz:Zur Frage, ob die Befristung von Aushilfsarbeitsverträgen mit saisonalem Mehrbedarf i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG zu rechtfertigen ist, wenn das in den Aushilfsarbeitsverträgen vorgesehene Stundenkontigent (vertragliche Monatsarbeitszeit zzgl. Überstunden im Umfang von bis zu 25 %) nur einen Bruchteil des prognostizierten Arbeitskräftemehrbedarfs ausmacht und daher mit solchen Vertragsgestaltungen vom Arbeitgeber im wesentlichen bezweckt ist, die Aushilfskräfte leicht, flexibel und selektiv entsprechend den ständigen Bedarfsschwankungen und dann in einem tatsächlich hohen Stundenumfang abzurufen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1524/07




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