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Unverzüglichkeit

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 B 104/07 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:TAppO
Schlagworte:Rücktritt, Gesundheitszustand, Gesundheitsamt, Unverzüglichkeit, Chancengleichheit, Mitwirkungspflicht
Stichwort:Unverzüglichkeit
Leitsatz:Eine gleichheitswidrige erneute Prüfungschance verschafft sich ein Prüfling sowohl, wenn er unter Vortäuschung einer Prüfungsuntauglichkeit von einer Prüfung zurück tritt, wie auch, wenn er sich in Kenntnis seiner Prüfungsunfähigkeit oder ihrer wesentlichen Beeinträchtigung einer Prüfung unterzieht, um sich im Falle eines Misserfolges durch einen nachträglichen Rücktritt den Rechtswirkungen der erfolglosen Prüfung zu entziehen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 B 104/07



BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 C 33.07 vom 07.02.2008

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG, AuslG, GG, GFK, VwVfG, EG, WVK, Richtlinie 2004/83/EG
Schlagworte:Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak), Vorabentscheidung, überschießende Umsetzung, Altanerkennung, Ermessen, Unverzüglichkeit, Jahresfrist für Widerruf, Furcht vor Verfolgung, neue andersartige Verfolgung, Schutz bietender Akteur, subsidiärer Schutz, Abschiebungsschutz, Vorverfolgung, Prognosemaßstab, Beweiserleichterung
Stichwort:Unverzüglichkeit
Leitsatz:Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Voraussetzungen für das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 C 33.07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 2885/06 vom 09.08.2007

Rechtsgebiete:StAG, LVwVfG
Schlagworte:Rücknahme Einbürgerung, Unverzüglichkeit
Stichwort:Unverzüglichkeit
Leitsatz:1. Die Bestimmung des § 48 LVwVfG ist auf die Rücknahme von Einbürgerungen nur unter den Einschränkungen anwendbar, die sich aus dem Entziehungsverbot des Art. 16 Abs. 1 GG ergeben (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, DVBl. 2006, 910).

2. Auch eine durch Täuschung erwirkte Einbürgerung kann nach § 48 LVwVfG nur dann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahme zeitnah zur Einbürgerung erfolgt (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, DVBl. 2006, 910).

3. Der Begriff "zeitnah" bezieht sich auf den von der Einbürgerung bis zu ihrer Rücknahme verstrichenen Zeitraum, nicht auf eine Entschließungsfrist der Behörde ab Kenntniserlangung der rücknahmebegründenden Umstände.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 2885/06

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 BS 293/05 vom 09.02.2006

Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG, TAppO, SächsHG
Schlagworte:Rubrum, Prüfungsausschuss, Erfüllungsgehilfe, Behörde, Chancengleichheit, Unverzüglichkeit, Widerspruchsentscheidung
Stichwort:Unverzüglichkeit
Leitsatz:Eine gleichheitswidrige erneute Prüfungschance verschafft sich ein Prüfling sowohl, wenn er unter Vortäuschung einer Prüfungsunfähigkei von einer Prüfung zurücktritt, wie auch, wenn er sich in Kenntnis seiner Prüfungsunfähigkeit oder ihrer wesentlichen Beeinträchtigung einer Prüfung unterzieht, um sich im Falle eines Misserfolges durch einen nachträglichen Rücktritt den Rechtswirkungen der erfolglosen Prüfung zu entziehen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 BS 293/05


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