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unverzüglicher Rücktritt

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 1573/02 vom 09.08.2002

Rechtsgebiete:ÄAppO
Schlagworte:Prüfung, Prüfungsfähigkeit, Rücktritt, unverzüglicher Rücktritt, Fürsorgepflicht des Prüfers
Stichwort:unverzüglicher Rücktritt
Leitsatz:Ist dem Prüfer vor Beginn der mündlichen Prüfung die Erkrankung des Prüflings offensichtlich, so muss er die Frage der Prüfungsfähigkeit von sich aus ansprechen; er muss den Prüfling - gegebenenfalls nochmals - über die Möglichkeit des Rücktritts belehren und ihm deutlich machen, dass das Rücktrittsrecht verloren geht, wenn er sich der Prüfung gleichwohl unterzieht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1573/02




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