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Unverzügliche Nachholung der Mitteilung von der Schwangerschaft

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 9 Sa 1503/05 vom 17.10.2006

Rechtsgebiete:MuSchG, BGB
Schlagworte:Unverzügliche Nachholung der Mitteilung von der Schwangerschaft
Stichwort:Unverzügliche Nachholung der Mitteilung von der Schwangerschaft
Leitsatz:Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles kann es noch als unverzüglich im Sinne von § 9 Abs. 1 MuSchG angesehen werden, wenn zwischen Kenntniserlangung der Arbeitnehmerin von der Schwangerschaft und nachgeholter Mitteilung an den Arbeitgeber 13 Kalendertage liegen.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 9 Sa 1503/05




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