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unverzügliche Aufnahme der Ausbildung

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HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 245/01 vom 06.06.2001

Rechtsgebiete:BaföG
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Altersgrenze, einschneidende Veränderung, persönliche Verhältnisse, bedürftig, unverzügliche Aufnahme der Ausbildung
Stichwort:unverzügliche Aufnahme der Ausbildung
Leitsatz:Steht nach Überschreiten der Altersgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG fest, dass aufgrund einer einschneidenden Veränderung der persönlichen Verhältnisse des Auszubildenden die Einkommensgrenze des § 79 BSHG in absehbarer Zeit unterschritten wird, ist Ausbildungsförderung aufgrund Bedürftigkeit bereits vor dem Unterschreiten dieser Grenze zu leisten (§ 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BAföG).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 245/01




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