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Unverletzlichkeit der Wohnung

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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11005/06.OVG vom 24.11.2006

Rechtsgebiete:LRKG, LVO zu § 6 LRKG
Schlagworte:Reisekostenrecht, Sparsamkeitsgrundsatz, Reiseweg, Wegstrecke, Reisekostenvergütung, Dienstreise, Reise zur dienstlichen Fortbildung, Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung, Dienstvereinbarung, Individualvereinbarung, Telearbeit, alternierende Telearbeit, Telearbeitsplatz, häuslicher Arbeitsplatz, dienstlicher Arbeitsplatz, Heimarbeit, Heimarbeitsplatz, Heimarbeitstag, Wohnung, Wohnort, Unverletzlichkeit der Wohnung, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Geschäftsort, Dienstpflicht, Dienstleistung, Erfüllungsort, Bringschuld
Stichwort:Unverletzlichkeit der Wohnung
Leitsatz:Bei Tele- oder Wohnraumarbeit ist Dienststätte im Sinne des Reisekostenrechts der Teil der zuständigen Dienststelle, dem der häusliche Arbeitsplatz durch Organisations- und Geschäftsverteilungsplan zugeordnet und mit dem er durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11005/06.OVG




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