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Unverhältnismäßigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 217/08 vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftbefehl, Aufhebung, Unverhältnismäßigkeit, Hauptverhandlung
Stichwort:Unverhältnismäßigkeit
Leitsatz:Zur Aufhebung eins Haftbefehls während laufender Hauptverhandlung wegen Unverhältnismäßigkeit.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 217/08



OLG-CELLE – Urteil, 7 U 235/05 vom 28.06.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Unverhältnismäßigkeit, Vertretenmüssen bei Fristablauf
Stichwort:Unverhältnismäßigkeit
Leitsatz:1. Bei einem Lunker im Motorblock eines Neufahrzeugs (Gussfehler bei der Herstellung), der zum Ölverlust führt und als Nachbesserung zumindest den Austausch des Motorblocks mit Kopf erfordert, ist die Nacherfüllung durch Nachlieferung eines gattungsmäßigen Ersatzfahrzeugs nach Wahl des Käufers nicht unverhältnismäßig.

2. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit i.S.v. § 439 Abs. 3 BGB kann vom Verkäufer nur solange erhoben werden, bis der Käufer vom Vertrag zurücktritt.

3. Das Verschulden nach § 281 BGB knüpft in zeitlicher Hinsicht an das Vertretenmüssen bei Ablauf der zur Nacherfüllung gesetzten Frist an und kann sich gegenständlich - bei vom Verkäufer nicht zu vertretenden Mangel - auf die unterlassene Nachlieferung beziehen.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 7 U 235/05

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 104/96 vom 01.06.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kanalbaumaßnahme, Risseschäden, Risse, Schaden, Ausgleichsanspruch, Nachbarn, Unverhältnismäßigkeit, Wiederherstellung
Stichwort:Unverhältnismäßigkeit
Leitsatz:1. Ein Abwasserverband, der einen Kanalbau auf vertraglicher Grundlage durch privatrechtlich organisierte Rechtssubjekte planen, ausführen und überwachen lässt, haftet für Beschädigungen von am Kanal liegenden Häusern regelmäßig mangels Verschuldens nicht deliktisch, wohl aber nach den Grundsätzen zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog).

2. Der Entschädigungsanspruch des betroffenen Eigentümers ist entsprechend § 251 Abs. 2 BGB auf der Grundlage der durch die Beschädigung hervorgerufene Wertminderung zu berechnen, wenn eine Wiederherstellung des vorherigen Zustands einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

3. Unverhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der um einen Abzug "neu für alt" bereinigte Wiederherstellungsaufwand den Wiederbeschaffungswert des Hausgrundstücks um etwa 43 % übersteigen würde.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 104/96

OLG-FRANKFURT – Urteil, 12 U 241/03 vom 15.09.2005

Rechtsgebiete:BGB, VOB/B
Schlagworte:Werkvertrag, Mangel, Neuherstellung, Optik, Dach, Algen, Algenbewuchs, Verfärbung, Farbänderung, Farbe, Verhältnismäßigkeit, Unverhältnismäßigkeit
Stichwort:Unverhältnismäßigkeit
Leitsatz:Ein lediglich optischer Mangel begründet in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist. Die Neuherstellung der Dachflächen zur Beseitigung des grünlichen Algenbewuchses ist unverhältnismäßig, weil der Vorteil der Farbänderung völlig außerhalb jeder Relation zu dem damit einhergehenden Aufwand steht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 12 U 241/03


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