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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUnverfallbarkeit einer Invaliditätsrente 

Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 288/97 vom 24.06.1998

Rechtsgebiete:BetrAVG, ZPO
Schlagworte:Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente
Stichwort:Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente
Leitsatz:Leitsätze:

1. Anwartschaften auf eine Invaliditätsversorgung werden unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BetrAVG unverfallbar.

2. Die Parteien können in einem Versorgungsvertrag die Voraussetzungen für die Entstehung eines Anspruchs auf Invaliditätsrente näher bestimmen. Stellen sie auf die Berufsunfähigkeit ab, sind die Voraussetzungen gemeint, die nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zur Berufsunfähigkeit führen (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 14. April 1983 - 3 AZR 4/81 - AP Nr. 6 zu § 6 BetrAVG).

3. Vereinbarungen, die den Anspruch auf Invaliditätsrente davon abhängig machen, daß das Arbeitsverhältnis bei Eintritt der Berufsunfähigkeit noch besteht, sind nichtig; sie verstoßen gegen § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG.

Aktenzeichen: 3 AZR 288/97
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 24. Juni 1998
- 3 AZR 288/97 -

I. Arbeitsgericht
Hamm
- 2 Ca 2318/95 -
Urteil vom 19. April 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 6 Sa 977/96 -
Urteil vom 11. Februar 1997
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 288/97




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