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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUnverfallbarkeit einer Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung 

Unverfallbarkeit einer Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 3 AZN 816/98 vom 15.12.1998

Rechtsgebiete:BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, BGB Ergänzende Vertragsauslegung, ArbGG
Schlagworte:Unverfallbarkeit einer Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung
Stichwort:Unverfallbarkeit einer Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Anwartschaften auf eine Hinterbliebenenversorgung werden unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BetrAVG unverfallbar (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - betr. Invalidenrente).

2. Die Höhe der Hinterbliebenenrente ergibt sich aus der Versorgungsvereinbarung. Die Hinterbliebenen eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers haben Anspruch auf eine Teilrente, die beim Fehlen günstigerer Vereinbarungen nach § 2 Abs. 1 BetrAVG berechnet wird.

Aktenzeichen: 3 AZN 816/98
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Beschluß vom 15. Dezember 1998
- 3 AZN 816/98 -

I. Arbeitsgericht
Düsseldorf
- 9 Ca 4755/97 -
Urteil vom 15. Januar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 11 Sa 285/98 -
Urteil vom 29. Mai 1998
Volltext: BAG - Beschluss, 3 AZN 816/98




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