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Unverfallbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 1039/07 vom 15.01.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Unverfallbarkeit
Stichwort:Unverfallbarkeit
Leitsatz:Werden mit einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Erteilung einer Versorgungszusage die betrieblichen Versorgungsrichtlinien erörtert, die u. a. eine Wartezeitregelung (Mindestdienstzeit) enthalten und hinsichtlich der Unverfallbarkeitsbestimmungen auf die gesetzlichen Vorschriften verweisen, und wird dabei von dem Arbeitgeber erklärt, nach fünfjähriger Tätigkeit habe der Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, so wird damit keine von den Versorgungsrichtlinien abweichende Versorgungszusage erteilt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1039/07



LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 940/05 vom 08.05.2006

Rechtsgebiete:BGB, BetrAVG
Schlagworte:Wartezeit, Anwartschaft, Unverfallbarkeit, betriebliche Altersversorgung
Stichwort:Unverfallbarkeit
Leitsatz:Auslegung einer Versorgungszusage. Unterschied zwischen Wartezeit und Unverfallbarkeitsfrist. Zulässigkeit von Zusagen, die eine längere Betriebszugehörigkeit als Wartezeit voraussetzen, als für die Unverfallbarkeit notwendig ist.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 940/05

LAG-KOELN – Urteil, 6 (11) Sa 1137/04 vom 13.01.2005

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Insolvenzschutz, betriebliche Altersversorgung, Unverfallbarkeit
Stichwort:Unverfallbarkeit
Leitsatz:Der gesetzlich Insolvenzschutz des § 7 Abs. 2 BetrAVG greift nur ein, wenn eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft zum Zeitpunkt des Sicherungsfalls besteht. Das Verliegen der Voraussetzungen im Zeitpunkt einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Insolvenzverwalter genügt nicht.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 6 (11) Sa 1137/04

LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 994/04 vom 16.12.2004

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:ZBO, Unverfallbarkeit, Beschäftigungszeit
Stichwort:Unverfallbarkeit
Leitsatz:Beschäftigungszeiten, die ein nach dem AGB der DDR bei einer zwischenbetrieblichen Bauorganisation (ZBO) beschäftigter Arbeitnehmer bei der ZBO zurückgelegt hat, sind bei ununterbrochener Fortsetzung dieses Arbeitsverhältnisses bei einem Rechtsnachfolger der ZBO für die Unverfallbarkeitsfristen nach § 1 Abs. 1 BetrAVG zu berücksichtigen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 994/04


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