Der Klagerzwingungsantrag muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Dazu gehört, wie im Übrigen auch für die vorgeschriebene Form der Revisionsbegründung und des Wiederaufnahmeantrags, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt die volle Verantwortung für den Inhalt der Schrift übernimmt.