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unterzeichnen mit Zusatz "i.V."

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 646/2000 vom 10.07.2000

Rechtsgebiete:StPO, OWiG
Schlagworte:Zulassung der Rechtsbeschwerde, eigenverantwortlicher Verfasser der Rechtsbeschwerde, unterzeichnen mit Zusatz "i.V."
Stichwort:unterzeichnen mit Zusatz "i.V."
Leitsatz:Leitsatz

Das Unterzeichnen der Rechtsbeschwerdebegründung mit dem Zusatz "i.V." spricht dafür, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht eigenverantwortlicher Verfasser der Rechtsbeschwerdebegründung gewesen ist und kann zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde führen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 646/2000




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