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Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 3 U 292/08 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, EGBGB
Schlagworte:mehrfache Abtretung einer Sicherungsgrundschuld, Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
Stichwort:Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
Leitsatz:Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld ist auch mit Blick auf die freie Abtretbarkeit von Grundschuld und gesicherter Forderung nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (n.F.).

Grundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes erworben worden sind, können uneingeschränkt gutgläubig einredefrei erworben werden, was in dem Fall, in dem die Verbindung zwischen Grundschuld und gesicherter Forderung durch den Sicherungsvertrag verloren gegangen ist, die Zwangsvollstreckung in Höhe des Nennwerts der Grundschuld ermöglicht, auch wenn die gesicherte Forderung tatsächlich in geringerer Höhe valutiert.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 292/08




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