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OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 43/05 vom 10.04.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Vollmacht, Prozessvollmacht, Rechtsschein, Rechtsscheinvollmacht, Zwangsvollstreckung, Unterwerfung, Treuhänder, RBerG, Vollstreckungsgegenklage, Vollstreckungsabwehrklage
Stichwort:Unterwerfung
Leitsatz:Die auf Abgabe der Vollstreckungsunterwerfungserklärung gerichtete Vollmacht der Treuhänderin stellt inhaltlich eine Prozessvollmacht dar, deren Nichtigkeit nicht mit Hilfe der §§ 171, 172 BGB überwunden werden kann. Die Zivilprozessordnung enthält vielmehr - wie auch das Berufungsgericht angenommen hat - in ihren §§ 80, 88 und 89 abschließende Spezialregelungen, die eine Rechtsscheinvollmacht im Sinne der §§ 171, 172 BGB nicht vorsehen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 43/05




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