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Untervollmacht

Entscheidungen der Gerichte

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 804/08 vom 18.12.2008

(Abgelehnte) Vergütungsansprüche der Tochter des, unter Betreuung stehenden, Beklagten aus einem mit ihm im Wege des - aufgrund Befreiung in einer, der Klägerin gegenüber nicht wirksam widerrufenen, Altersvorsorgevollmacht - erlaubten Insichgeschäfts über Pflege- und Betreuungsleistungen abgeschlossenen Arbeitsvertrages - trotz der Verpflichtungen der Klägerin zur entsprechenden "sorgsamen Wart und Pflege" u. a. bei "Gebrechlichkeit" ihres Vaters in einem vorausgegangenen Betriebsübergabevertrag als damit angenommener Rechtsmissbrauch.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 580/08 vom 23.10.2008

"Überleitung" eines in seiner vorigen Beschäftigung bereits als Chefarzt tätig und in Vergütungsgruppe I BAT(-KF) "eingruppiert" gewesenen Arztes, der deshalb vom Beklagten bei Einstellung als Oberarzt in ein Universitätsklinikum bewusst eine übertariflich vereinbarte Vergütung ebenfalls nach Vergütungsgruppe I (des Teils I der Anlage 1a zum) BAT erhielt, in die Entgeltgruppen des TV-Ärzte (Länder) (deshalb hier: Entgeltgruppe Ä4 des § 12 TV-Ärzte).

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 257/08 vom 15.07.2008

Die Unterschrift des Verteidigers oder Rechtsanwalts unter der Revisionsbegründung ist eine unverzichtbare Voraussetzung der Wirksamkeit. Dazu gehört, dass der Unterzeichnende die volle Verantwortung für den Inhalt der Schrift übernimmt.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 4.07 vom 10.01.2008

1. Die Zentren des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf sind selbstständige Betriebseinheiten im Sinne von § 88 Abs. 2 Nr. 5 HmbPersVG.

2. Eine Vollmacht, welche den Kaufmännischen Leiter eines Zentrums des Klinikums zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen in Angelegenheiten des Zentrums bis zu einem Betrag von 500 000 ¤ berechtigt, ist keine Generalvollmacht im Sinne von § 88 Abs. 2 Nr. 5 HmbPersVG.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 9 W 83/06 vom 29.11.2007

1. Eine widerrufliche Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung kann in privatschriftlicher Form erteilt werden; eine notarielle Beurkundung der Vollmacht ist nicht erforderlich. Nachfolgendes Aktenzeichen des BGH: V ZB 146/07.

2. Zu den Voraussetzungen einer Divergenzvorlage nach § 28 Abs. 2 S. 1 FGG.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 W 114/07 vom 24.10.2007

Zur Berücksichtigung von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwaltes des Klägers: Die Berücksichtigung scheitert dann nicht an dem Umstand, dass der Kläger über ausreichendes Personal zur schriftlichen Instruktion seines Hauptbevollmächtigten verfügt, wenn seine Geschäftstätigkeit den laufenden Anfall bundesweiter Gerichtsverfahren zur Folge hat (zustimmend zu BGH, 4. ZS, BGHR 2006, 1334 [1335] und zugleich kritisch gegenüber BGH, 6. ZS, VersR 2006, 1089 [1090]).

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 U 87/07 vom 10.09.2007

Die Berufungsbegründung ist nicht wirksam unterzeichnet, wenn ein Rechtsanwalt, der nicht im Briefkopf der Kanzlei erscheint und dieser auch nicht angehört, ohne jeden Vertretungszusatz unterschrieben hat.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 393/07 vom 22.08.2007

Die Wirksamkeit der Verteidigerbestellung hängt nicht von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde ab.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 409/05 vom 05.02.2007

Der Senat erachtet anders als die Oberlandesgerichte München (vgl. DWE 2006, 71) und Köln (vgl. NJW-RR 2006, 24) die sofortige Beschwerde des Verwalters gegen eine gerichtliche Entscheidung, mit dem ein Wohnungseigentümerbeschluss über seine Bestellung für ungültig erklärt worden ist, für zulässig. Wegen dieser Abweichung wird die sofortige weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof gemäß §§ 43 Abs. 1 WEG, 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 VA 14/06 vom 01.02.2007

1. Ein "rechtliches Interesse" an der Akteneinsicht im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraus. Ein rechtliches Individualinteresse liegt vor, wo irgendwelche persönlichen Rechte des Antragstellers durch den Akteninhalt auch nur mittelbar berührt werden, sofern ein rechtlicher Bezug zu dem Streitstoff der einzusehenden Akten besteht. Die Ermessensausübung des Gerichtsvorstands nach § 299 Abs. 2 ZPO beginnt erst nach der Feststellung eines "rechtlichen Interesses".

2. Diese Ermessensentscheidung ist aber ausschließlich Sache der Verwaltungsbehörde. Das Gericht darf im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG sein eigenes Ermessen nicht an die Stelle des Ermessens der Behörde setzen.

3. Ein "Zweitbescheid", der ohne erneute Sachprüfung einen ersten Bescheid lediglich bestätigt, enthält keine selbständige Rechtsverletzung und ist deshalb in der Regel nicht im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG gerichtlich anfechtbar. Nur bei einer erneuten Ablehnung nach Vornahme einer neuen Sachprüfung, etwa indem neue Ermittlungsergebnisse oder bisher nicht erörterte Gesichtspunkte rechtlicher oder tatsächlicher Art berücksichtigt werden, ist der "Zweitbescheid" einer selbständigen rechtlichen Überprüfung zugänglich, auch wenn er eine im Ergebnis mit dem Erstbescheid übereinstimmende Regelung trifft.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 VA 13/06 vom 01.02.2007

1. Ein "rechtliches Interesse" an der Akteneinsicht im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraus. Ein rechtliches Individualinteresse liegt vor, wo irgendwelche persönlichen Rechte des Antragstellers durch den Akteninhalt auch nur mittelbar berührt werden, sofern ein rechtlicher Bezug zu dem Streitstoff der einzusehenden Akten besteht. Die Ermessensausübung des Gerichtsvorstands nach § 299 Abs. 2 ZPO beginnt erst nach der Feststellung eines "rechtlichen Interesses".

2. Diese Ermessensentscheidung ist aber ausschließlich Sache der Verwaltungsbehörde. Das Gericht darf im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG sein eigenes Ermessen nicht an die Stelle des Ermessens der Behörde setzen.

3. Ein "Zweitbescheid", der ohne erneute Sachprüfung einen ersten Bescheid lediglich bestätigt, enthält keine selbständige Rechtsverletzung und ist deshalb in der Regel nicht im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG gerichtlich anfechtbar. Nur bei einer erneuten Ablehnung nach Vornahme einer neuen Sachprüfung, etwa indem neue Ermittlungsergebnisse oder bisher nicht erörterte Gesichtspunkte rechtlicher oder tatsächlicher Art berücksichtigt werden, ist der "Zweitbescheid" einer selbständigen rechtlichen Überprüfung zugänglich, auch wenn er eine im Ergebnis mit dem Erstbescheid übereinstimmende Regelung trifft.

BAG – Urteil, 6 AZR 82/06 vom 20.09.2006

1. § 174 BGB findet auch im öffentlichen Dienst Anwendung.

2. Beruht die Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage, scheidet eine Zurückweisung nach § 174 BGB aus.

3. Das Recht zur Zurückweisung besteht auch im Falle der organschaftlichen Vertretung grundsätzlich nicht.

4. Der Stellvertreter des Geschäftsführers eines Staatsbetriebes iSv. § 26 SäHO ist kein organschaftlicher Vertreter, der seine Stellung aus einer auf Gesetz beruhenden Satzung herleitet.

5. Dass die Person des Vertreters aus dem Kündigungsschreiben wegen Unleserlichkeit der Unterschrift und fehlender Angabe des Namens in lesbarer Form nicht erkennbar ist, steht dem Ausschluss der Zurückweisung nach § 174 Satz 2 BGB nicht entgegen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 21 W 44/05 vom 18.09.2006

Es ist kein Grund dafür erkennbar und durch § 101 Abs. 2 ZPO nicht gefordert, den streitgenössischen Nebenintervenienten dort, wo sich seine vom "einfachen" Nebenintervenienten unterschiedliche Stellung nicht niederschlägt, kostenmäßig anders zu behandeln als den "einfachen" Nebenintervenienten.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. IX - 68 /06 vom 15.08.2006

Sinn und Zweck der Pauschgebühr ist es danach nicht, dem Verteidiger einen zusätzlichen Gewinn zu verschaffen; sie soll nur eine unzumutbare Benachteiligung verhindern. Die Bewilligung einer Pauschgebühr kommt danach grundsätzlich nur noch in Ausnahmefällen in Betracht.

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 Wx 50/04 vom 16.05.2006

1. Eine in der Teilungserklärung enthaltene Regelung, wonach sich ein Eigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung nur durch einen bestimmten Personenkreis vertreten lassen kann, ist grundsätzlich wirksam.

2. Den die effektive Ausübung ihres Stimmrechts betreffenden Belangen von nicht dauerhaft in der EU (hier: in den USA) lebenden Wohnungseigentümern ist nur dann Genüge getan, wenn eine der gesetzlichen Mindestfrist von einer Woche entsprechende Frist für die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung auf zwei Wochen verlängert wird.

3. Solange eine Verlängerung der Einberufungsfrist nicht erfolgt ist, können sich nicht dauerhaft in der EU lebende Wohnungseigentümer - trotz dies grundsätzlich nicht zulassender, in der Teilungserklärung enthaltener "Vertreterklausel" - unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (auch) durch einen Angehörigen eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsstandes (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) vertreten lassen.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 171/06 vom 30.03.2006

1. Zum erforderlichen Umfang der Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, dass das Amtsgericht den Betroffenen zu Unrecht nicht vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden habe.

2. Die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung kann erforderlich sein, wenn er sich auf ein Augenblicksversagen beruft und dazu Nachfragen des Gerichts erforderlich sind.

LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 85/05 vom 17.03.2006

Zur Vertretungsmacht bei einer Kündigung im öffentlichen Dienst.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 AR 1407/05 - 5 Ws 563/05 vom 09.03.2006

Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist schlechthin unzulässig und unwirksam und mithin ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, seine Bestellung beantragt hatte.

BGH – Beschluss, III ZB 50/05 vom 23.02.2006

a) Das Oberlandesgericht ist im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nicht an einer (streitigen) Sachentscheidung gehindert, wenn der Antragsteller in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht säumig ist; in diesem Verfahren ist ein "Versäumnisbeschluss" analog § 330 ZPO nicht zulässig.

b) Zur Frage eines Verstoßes gegen den ordre public international, wenn das Schiedsgericht die gesetzlich vorgeschriebene (Zwischen-)Entscheidung über seine Zuständigkeit unterlassen und sogleich in der Sache entschieden hat.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 13 W 92/05 vom 08.02.2006

Ein Richter, der einen begründeten Terminsverlegungsantrag unter Hinweis auf die Möglichkeit der Bestellung eines Unterbevollmächtigten in einer Bausache ablehnt, obwohl der nachsuchende Prozessbevollmächtigte nicht in einer Sozietät verbunden ist, und über das daraufhin gestellte Ablehnungsgesuch noch selbst entscheidet, ist als befangen im Sinne des § 42 ZPO anzusehen.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 11 U 6883/97 vom 25.01.2006

Ein strafgerichtliches Urteil entfaltet für den Zivilprozess keine Bindungswirkung. Die in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen können im Zivilprozess aber als Beweismittel verwendet werden. In der Regel wird den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht von den Parteien gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit vorgebracht werden.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 ARs 154/05 vom 14.12.2005

1. Der Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG ist gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt.

2. Sinn und Zweck der Pauschgebühr nach neuem Recht ist es nicht, dem Verteidiger einen zusätzlichen Gewinn zu verschaffen; sie soll nur eine unzumutbare Benachteiligung verhindern.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 152/05 vom 18.07.2005

Erfolgt die Rechtsanwaltsbeiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe erst für einen Zeitpunkt nach Durchführung des Termins und findet nicht noch ein erneuter Termin statt, so ist dem beigeordneten Rechtsanwalt nicht die Terminsgebühr aus der Staatskasse zu erstatten.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 9 TaBV 2/05 vom 30.06.2005

Kein Anspruch auf Erstattung von Flugkosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes, dessen Beauftragung durch den Gesamtbetriebsrat nicht erforderlich war.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 SS 62/05 vom 17.05.2005

Die besondere Ermächtigung zu einer Rechtsmittelrücknahme gemäß § 302 Abs. 2 StPO kann auch im voraus in der dem Verteidiger erteilten Vollmacht erklärt werden.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-3 Wx 56/05 vom 29.04.2005

Dem nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten gehörenden Leiter der Wohnungseigentümerversammlung (hier: Rechtsanwalt) können im Wohnungseigentumsverfahren keine Kosten auferlegt werden.

Die fehlerhafte Beschlussfeststellung des von den Wohnungseigentümern beauftragten Versammlungsleiters kann nicht dem das Protokoll führenden Verwalter mit der Folge zugerechnet werden, dass dieser mit den Kosten des Beschlussanfechtungsverfahren belastet wird.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 184/04 vom 25.02.2005

Das Sondernutzungsrecht an einer Grundstücksfläche ist hinreichend bestimmt und damit wirksam begründet, wenn in der im Grundbuch durch Bezugnahme eingetragenen Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung auf einen beigefügten Lageplan verwiesen wird, der sich als Ablichtung des Katasterplans darstellt und in dem die Sondernutzungsfläche farblich angelegt ist, so dass ein Sachkundiger die Grenzen zwischen Sondernutzungsfläche und übrigem Gemeinschaftseigentum eindeutig feststellen kann.

OLG-DRESDEN – Urteil, 8 U 2127/03 vom 22.12.2004

Ist der zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds durch eine Treuhänder für den Anleger geschlossene Darlehensvertrag wegen Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrages gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam, so steht der Bank weder ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Anleger zu noch haftet er als Gesellschafter gemäß § 128 HGB für einen eventuellen gegen die Fondsgesellschaft gerichteten Bereicherungsanspruch der Bank.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 370/03 vom 15.10.2004

1. Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung steht grundsätzlich dem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zu. Auf aus dem Grundbuch nicht ersichtliche gesellschaftsrechtliche Bindungen einzelner Wohnungseigentümer kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

2. Ein Verstoß gegen eine Bindung im Rahmen eines Stimmrechtsvertrages ist für die Bewertung der Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung zunächst ohne Bedeutung.

3. Legt ein Beteiligter gegen einen den Wohnungseigentümerbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss keine Erstbeschwerde ein, so fehlt ihm für die sofortige weitere Beschwerde die Beschwerdeberechtigung.

OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 304/04 vom 16.09.2004

1) Auch nach der Neufassung des § 162 Abs. 2 HGB ist bei einem Kommanditistenwechsel weiterhin ein Rechtsnachfolgevermerk in das Handelsregister einzutragen.

2) Wird in einer Anmeldung die im Handelsregister einzutragende Tatsache eindeutig und vollständig bezeichnet (Erbfolge mehrerer Erben in einen Kommanditanteil mit der daraus folgenden Veränderung der jeweiligen Kommanditeinlagen), so kann mit einer Zwischenverfügung nicht die Wortfassung der Anmeldung ("Gesamtrechtsnachfolge") beanstandet werden, weil sie mit der vom Registergericht für richtig gehaltenen Formulierung der vorzunehmenden Eintragung ("Sondererbfolge") nicht übereinstimmt.

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