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Untersuchungshaft gegen Jugendliche

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OLG-KOELN – Beschluss, 2 Ws 226/07 vom 10.05.2007

Rechtsgebiete:StGB, StPO, JGG
Schlagworte:Untersuchungshaft gegen Jugendliche
Stichwort:Untersuchungshaft gegen Jugendliche
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen einer schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB durch einen wuchtigen und gezielten Faustschlag ins Gesicht, der dazu führt, dass der Geschädigte mit dem Kopf gegen die Glasscheibe einer Telefonzelle stößt und schließlich mit dem Kopf hinterrücks auf den Boden prallt.

2. Die Anordnung der Untersuchungshaft kommt bei Jugendlichen in Betracht, wenn die nach dem JGG vorgesehenen anderen Maßnahmen nicht mehr ausreichen.
Volltext: OLG-KOELN - Beschluss, 2 Ws 226/07




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