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Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 5 AZB 17/00 vom 30.08.2000

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz
Stichwort:Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz
Leitsatz:Leitsätze:

Eine Unterschrift setzt einen individuellen Schriftzug voraus, der sich - ohne lesbar sein zu müssen - als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen läßt. Es ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, wenn die Autorenschaft gesichert ist.

Aktenzeichen: 5 AZB 17/00
Bundesarbeitsgericht 5. Senat
Beschluß vom 30. August 2000
- 5 AZB 17/00 -

I. Arbeitsgericht
Urteil vom 21. Juli 1999
Oldenburg
- 3 Ca 663/98 -

II. Landesarbeitsgericht
Beschluß vom 28. März 2000
Niedersachsen
- 12 Sa 1550/99 -
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 17/00




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