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Unterschiedliche versicherungsmathematische Abschläge für Männer und Frauen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 304/02 vom 23.09.2003

Rechtsgebiete:BetrAVG, EG
Schlagworte:Unterschiedliche versicherungsmathematische Abschläge für Männer und Frauen
Stichwort:Unterschiedliche versicherungsmathematische Abschläge für Männer und Frauen
Leitsatz:Soweit es um Beschäftigungszeiten bis zum 17. Mai 1990 geht, ist es bei der Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente von Rechts wegen nicht zu beanstanden, wenn nach der Versorgungsordnung zwar für Männer und Frauen dieselbe feste Altersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres), für Frauen aber ein niedrigerer versicherungsmathematischer Abschlag als für Männer anzusetzen ist.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 304/02




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