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Untersagungsverfügung

Entscheidungen der Gerichte

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 216/08 vom 23.12.2008

1. Bei der Frage, ob eine landesplanerische Untersagungsverfügung rechtmäßig erlassen werden kann, bedarf es keiner abschließenden Prüfung, ob der in Aufstellung befindliche Regionale Entwicklungsplan in seinen einzelnen Festlegungen von einer gerechten Abwägung getragen sein wird. Eine umfassende antizipierte Normenkontrolle der Rechtmäßigkeit der Planung findet nicht statt.

2. Um das Vorliegen eines in Aufstellung befindlichen Ziels der Raumordnung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA verneinen zu können, muss die Planung von vornherein mit evidenten, im weiteren Planverfahren nicht heilbaren Mängeln behaftet sein.

3. Ein anderer Maßstab gilt auch dann nicht, wenn das Planungsverfahren weit fortgeschritten und der Regionale Entwicklungsplan bereits beschlossen, aber noch nicht bekannt gemacht worden ist; denn der Planungsträger hat die Möglichkeit, bestimmte noch auftretende Mängel bis zur Bekanntmachung des Plans zu beheben und eine erneute Abwägungsentscheidung zu treffen.

4. Die Verkleinerung des Plangebiets durch Gesetz stellt das erforderliche gesamträumliche Konzept für die Nutzung der Windenergie nicht schon deshalb in Frage, weil sich dadurch das Verhältnis von Positiv- und Negativflächen verändert.

5. Die Ausweisung von Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Nutzung der Windenergie widerspricht nicht dem Entwicklungsgebot des § 6 Abs. 1 LPlG LSA i. V. m. Nr. 3.5a LEP LSA.

6. Die Frage, wann im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA zu befürchten ist, dass die Verwirklichung eines in Aufstellung befindlichen Ziels der Raumordnung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird, ist vom jeweiligen Konkretisierungsgrad der Planung abhängig. Es müssen (nur) konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Vorhaben bzw. die Bauleitplanung der Planung widerspricht, die gesichert werden soll.

7. Da mit der Untersagungsverfügung die Planung und damit auch die Abwägungsentscheidung nur gesichert werden sollen, müssen bei der Ermessensentscheidung nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG LSA nicht - nochmals oder vorab - dieselben Gesichtspunkte abgewogen werden wie bei der Abwägungsentscheidung selbst.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 476/07 vom 12.09.2008

Der Vertrieb von "Lotto 6 aus 49" (einschließlich der dazu gehörigen Lotterien) über Kunden Service Terminals von niedersächsischen Sparkassen ist nicht zulässig.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 B 14/07 vom 20.06.2007

1. Eine raumordnungsrechtliche Untersagungsverfügung nach § 18 Abs. 2 Satz 2 SächsLPlG kann dem Genehmigungsanspruch eines Antragstellers nur dann entgegenstehen, wenn diesem gegenüber zusätzlich das Genehmigungsverfahren ausgesetzt wird.

2. Ist der Genehmigungsantrag abgelehnt worden, kann das Verfahren nicht - auch nicht hilfsweise - ohne vorherige Aufhebung der Ablehnungsentscheidung gegenüber dem Antragsteller ausgesetzt werden.

3. Ob § 18 Abs. 2 Satz 2 SächsLPlG eine Rechtsgrundlage für eine Aussetzungsentscheidung gegenüber dem Antragsteller bilden kann, bleibt offen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 193/06 vom 28.11.2006

Die nach dem Beschluss des Senats vom 27.07.2005 (1 M 320/05) bestehenden Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen gegen Veranstalter von Internet-Sportwetten rechtfertigen keine Änderung (§ 80 Abs. 7 VwGO) der ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Grundverfügung, die dem Veranstalter die Wettannahme von Personen, die sich in Sachsen-Anhalt aufhalten, untersagt.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 180/05 vom 23.03.2006

1. Bei der Abgrenzung zwischen Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln gilt der aus dem Gemeinschaftsrecht folgende Vorrang der arzneimittelrechtlichen Vorschriften auch im deutschen Recht.

2. Für die Beurteilung, ob ein Produkt unter die Definition des Arzneimittels "nach der Funktion" fällt, ist schwergewichtig auf die pharmakologischen Wirkungen abzustellen.

3. Bei Stoffen, für die eine dosisabhängige pharmazeutische Wirkung wissenschaftlich nicht eindeutig bestimmt ist, stellen der Vergleich mit zugelassenen Arzneimitteln sowie mögliche gesundheitliche Risiken wichtige Abgrenzungskriterien dar.

4. Die Anwendbarkeit der Zweifelsregelung in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG idF der Änderungsrichtlinie 2004/27/EG setzt nicht voraus, dass die Arzneimitteleigenschaft positiv festgestellt worden ist. Es reicht vielmehr aus, dass der insoweit maßgebliche Nachweis der pharmakologischen Wirkung nicht mit letzter Sicherheit erbracht werden kann.

5. Das Produkt "Red Rice 330 mg GPH Kapseln" ist als zulassungspflichtiges Arzneimittel anzusehen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10959/03.OVG vom 04.11.2003

Für den Erlass einer Untersagungsverfügung im Rahmen der Weinüberwachung ist in Rheinland-Pfalz gemäß § 1 a Abs. 1 Nr. 2 AGLMBG die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig.

Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Untersagungsverfügung im Rahmen der Weinüberwachung im Sinne des § 1 a Abs. 1 Nr. 2 AGLMBG ist in Rheinland-Pfalz § 9 Abs. 1 POG.

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 1 M 126/01 vom 21.10.2002

1. Anforderungen für eine naturschutzrechtliche Untersagungsverfügung betreffend die Errichtung von 40 Ferienhäusern in einem Landschaftsschutzgebiet (Biosphärenreservatsverordnung)

2. Ein Flächennutzungsplan ist nicht geeignet, die von der ehemaligen DDR als Rechtsverordnung erlassene Biosphärenreservatsverordnung, die nach dem 03. Oktober 1990 im Range einer Rechtsverordnung weitergalt - und damit höherrangiges Recht - außer Kraft zu setzen.

3. Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen als ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen.

4. Einzelfall, in dem eine Befreiung i.S.d. Biosphärenreservatsverordnung - auch unter Berücksichtigung des § 16 Abs. 2 Satz 1 Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern - nicht vorliegt.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 713/99 vom 02.02.2000

Wird Piercing unter Anwendung einer örtlichen Betäubung mittels Injektion eines Arzneimittels durchgeführt, stellt dies Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 HPG dar.

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